Vordruck SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsauftrag für Gemeindeabgaben)

SEPA-Lastschrift


Garagen- und Stellplatzverordnung sowie Ausgleichsabgabe (Verordnung)


Grundsteuer A
Hebesatz 500 % vom Grundsteuermessbetrag (lt. Einheitswertbescheid des Finanzamtes)

Grundsteuer B
Hebesatz 500 % vom Grundsteuermessbetrag (lt. Einheitswertbescheid des Finanzamtes)
WICHTIG: Grundsteuerbefreiung bei Vorlage der Beilage BG 30 zur Fortschreibungsveranlagung

Gesetzestext


Kindergartenbeiträge (inkl. USt.) (Gemeinderatsbeschluss):
Elternbeitrag 3jährige pro Monat je Kind
Euro 30,00 (Euro 22,50 je weiteres 3jähriges Kind aus der Familie)
Außerordentlicher Betreuungsbeitrag für Kinder ab 4 Jahre, wenn Wochenbesuchszeit > 20 Stunden
Euro 10,00 pro Monat für 1. Kind (Euro 7,50 je weiteres Kind aus der Familie)
Busbeitrag pro Monat je Kind
Euro 16,50 (Euro 12,00 je weiteres Kind aus der Familie)
Kindergartenjause pro Monat je Kind
Euro 15,00 (Euro 11,50 je weiteres Kind aus der Familie)
Ausflugsbeitrag pro Monat je Kind
Euro 5,00 (Euro 4,00 je weiteres Kind aus der Familie)
Mittagessen
Euro 5,50 je Essen


Kommunalsteuer
3% der Bemessungsgrundlage

Gesetzestext


Hundesteuer (Hundesteuerverordnung, letzte Änderung durch Gemeinderatsbeschluss)
Euro 50,00 für den ersten Hund (Wachhunde oder berufsbedingt gehaltene Hunde Euro 40,00) und Euro 100,00 für jeden weiteren Hund und Jahr


Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz) (Verordnung)
Festlegung der Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe
Die Gemeinde Hainzenberg legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet
a) bis 30 m2 Nutzfläche mit 144,00 Euro,
b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit 288,00 Euro,
c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit 420,00 Euro,
d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit 600,00 Euro,
e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit 840,00 Euro,
f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit 1.080,00 Euro,
g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit 1.320,00 Euro
fest.

Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe
Die Gemeinde Hainzenberg legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet
a) bis 30 m2 Nutzfläche mit 25,00 Euro,
b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit 50,00 Euro,
c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit 75,00 Euro,
d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit 112,50 Euro,
e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit 150,00 Euro,
f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit 187,50 Euro,
g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit 225,00 Euro
fest.

Gesetzestext | weitere Informationen zur Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe


Erschließungsbeitrag (Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz) (Verordnung)
1,72% des Erschließungskostenfaktors, das sind Euro 3,75

Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus Bauplatzanteil (das ist das Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in m² und 150 % des Erschließungsbeitragssatzes) und dem Baumassenanteil (= Produkt der Baumasse des Neu- bzw. Zubaues in m³ und 70 % des Erschließungsbeitragssatzes).

Gesetzestext


Wasserversorgung: (Wasserleitungsgebührenordnung, Wasserleitungsverordnung, letzte Änderung durch Gemeinderatsbeschluss)
Wasseranschlussgebühr pro m³ Bemessungsgrundlage inkl. 10% USt.:
Euro 2,80
Wassergebühr pro m³ inkl. 10% USt.
Euro 1,00
Wassergebühr jährliche Pauschale inkl. 10% USt.:
Euro 100,00
Wasserzählermiete jährlich inkl. 10% USt.:
Euro 15,00


Abwasserbeseitigung: (Kanalgebührenordnung, Kanalordnung, letzte Änderung durch Gemeinderatsbeschluss)
Kanalanschlussgebühr Schmutzwasser pro m³ Bemessungsgrundlage inkl. 10% USt.:
Euro 6,35 (für das Skigebiet Gerlosstein wird ein Aufschlag von 50% eingehoben, das sind somit Euro 9,53)
Kanalanschlussgebühr Oberflächen/Dachwasser pro m² Bemessungsgrundlage inkl. 10% USt.:
Euro 3,20
Kanalgebühr pro m³ inkl. 10% USt.
Euro 2,53 (für das Skigebiet Gerlosstein wird ein Aufschlag von 50% eingehoben, das sind somit Euro 3,80)
Kanalgebühr jährliche Pauschale inkl. 10% USt.:
Euro 300,00


Müllbeseitigung (inkl. 10% USt.): (Abfallgebührenverordnung, Müllabfuhrordnung, letzte Änderung durch Gemeinderatsbeschluss)

Grundgebühr je Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz)

Euro

10,50

            je 300 Nächtigungen

Euro

10,50

            Freizeitwohnsitz bis 30 m²

Euro

21,00

            Freizeitwohnsitz 30 - 100 m²

Euro

42,00

            Freizeitwohnsitz über 100 m²

Euro

63,00

 

 

 

Müllabfuhrgebühr       Säcke           60   l je Abfuhr

Euro

4,00

                                   Behälter       je kg Abfuhr

Euro

0,38

Mindestmengen:

 

 

Haushalte    1 Person

kg

30,00

                     2 Personen

kg

60,00

                     3 Personen

kg

82,00

                     4 Personen

kg

97,00

                     5 Personen

kg

112,00

                     6 Personen

kg

127,00

                     je 300 Gästenächtigungen

kg

30,00

                     Freizeitwohnsitz bis 30 m²                                   (360 Liter bzw.)

kg

60,00

                     Freizeitwohnsitz 30 - 100 m²                               (600 Liter bzw.)

kg

97,00

                     Freizeitwohnsitz über 100 m²                              (840 Liter bzw.)

kg

127,00

Biomüllabfuhr             Säcke     10  l je Abfuhr

Euro

1,00

                                   je kg Abfuhr

Euro

0,18